Service - Gehen Sie auf Nummer sicher

Unser Servicepersonal steht Ihnen 24 Stunden zur Verfügung.

 Unsere Serviceleistungen:

 Service - Dienstbedingungen:

zur Sachkundigenprüfung von Anlagen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

BGR 198                    PSA gegen Absturz
BGR 232                    Fenster, Türen und Tore
BGR 233                    Laderampen
BGR 234                    Regale
BGR 237                    Hydraulikschlauchleitungen
BGR 500 - VBG 9a       Lastaufnahmemittel im Hebezeugbereich
             - VBG 14      Hebebühnen
BGV D6                     Krane
BGV D8                     Winden, Hub- und Zuggeräte
BGV D27                   Flurförderzeuge
BGV D36                   Leitern und Tritte
  • Die Hans - Hebetechnik + Metallbau GmbH übernimmt die Prüfung der aufzuführenden Geräte gemäß ihren allgemeinen Service - Dienstbedingungen.
  • Die Prüfung erstreckt sich auf:
    - Bauteile und mechanische Einrichtungen
    - die elektrische Ausrüstung
    - die Tragmittel
    - die Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen
    - den Allgemeinzustand der Anlage
  • Für die Prüfung berechnet die Werkstatt Ihre Servicedienstverrechnungssätze entsprechend der gültigen Preisliste.
  • Der Auftraggeber wird auf folgende Bedingungen besonders hingewiesen:
    - der Auftraggeber legt für alle zu prüfenden Geräte die Prüfbücher bereit
    - zum Auftragsumfang gehört nicht die Lieferung von ausgefüllten Prüfbüchern, aber der Vermerk der ausgeführten Prüfung (Plakette/Protokoll) - der Auftraggeber stellt eine Hilfskraft zur Führung im Betrieb, sorgt für freien Zugang zu den zu prüfenden Geräten und stellt die für die ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung der Prüfung erforderliche Prüfgewichte, Gerüste bzw. Montagebühnen zur Verfügung
    - der Auftraggeber oder dessen Beauftragter bestätigt durch Unterschreiben des Serviceauftragbogens die durchgeführte Revision und nimmt ggf. eingetragene Mängel zur Kenntnis. Ihm obliegt es für die Beseitigung dieser Mängel zu sorgen. Nach Auswertung der Prüfprotokolle erstellt die Firma Hans- Hebetechnik ein Angebot zur Mängelbeseitigung.

    Auf Wunsch ermitteln wir die theoretische Restlebensdauer der Hubwerke, auch für Geräte, die diese noch nicht erreicht ist. Befindet sich das Hubwerk in einem Zustand, der die Ermittlung der Restlebensdauer erforderlich macht, wird dies zeitgleich mit der Mängelbeseitigung angeboten.

    Wünscht der Auftraggeber grundsätzlich, dass die Restlebensdauer ermittelt wird, bitten wir dies ausdrücklich anzufordern. Weiterhin bitten wir zur Prüfung der Bremsen, Kupplungen und Überlastsicherungen, die entsprechenden Prüflasten an den Hebezeugen bereitzustellen. Erfolgt dies nicht oder nicht in ausreichender Größe, werden die oben genannten Bauteile entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten geprüft.

  • Besondere Vereinbarungen

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