Service – Gehen Sie auf Nummer sicher

Unsere Serviceleistungen:

  • Sachkundigenprüfung nach Vorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
  • vorbeugende Instandsetzung Ihrer Anlagen
  • Reparaturen und Umbauten an:
    • Hebezeugen
    • Kranen
    • Lastaufnahmemitteln
    • Vakuumhebern
    • Hubtischen
    • Überladebrücken
    • kraftbetriebenen Toren
    • Förderanlagen
    • Personenschutzmittel
    • Regalanlagen

Service

Wir bieten Ihnen unseren gesamtheitlichen Service für Anlagen der Hebe- und Fördertechnik aller Fabrikate an. Darüber hinaus sind unsere Mitarbeiter ausgebildet für die Prüfung gemäß gültigen Vorschriften:

DGUV Vorschrift 52
Krane, Krananlagen


DGUV Vorschrift 54
Winden, Hub- und Zuggeräte, Kettenzüge


DGUV Regel 100-500
• Kapitel 2.8
Lastaufnahmemittel im Hebezeugbereich
• Kapitel 2.9
Betreiben von Stetigförderen
• Kapitel 2.10
Hebebühnen, Hubtische


DGUV Vorschrift 73
Schienenbahnen, Hängekrananlagen


ASR A1.7
Fenster, Türen und Tore, Roll- und Schiebetore


DGUV Regel 108-006
Laderampen, ‚Überladebrücken


DGUV Regel 113-015
Hydraulik-Schlauchleitungen
(nur in Verbindung mit Sachkundigenprüfung
von z. B. Hubtisch, LAM und Laderampen)


DGUV Regel 112-198
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen
Absturz, Steigschutz, ortsfeste Anlagen

DGUV Regel 108-007
(DIN EN 15635/BetrSichV) Regale,
Regalanlagen


EN 131-2, DGUV Information 208-016
Leitern und Tritte


DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel


VDI 2700 Blatt 3.1
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen


DIN EN 12195-3
Zurrketten


DGUV Regel 115-002
Veranstaltungs- und Produktionsstätten
für szenische Darstellung


DGUV Regel 101-005
Hochziehbare Personenaufnahmemittel


DGUV Regel 103-006
Sicherheit von Einrichtungen zur drahtlosen
Übertragung von Steuerbefehlen


DGUV Regel 109-014
Funksteuerung von Kranen


» Selbstverständlich übernehmen wir auch
die Instandsetzung, Reparatur und
Lieferung neuer Geräte.

Service – Dienstbedingungen:

zur Sachkundigenprüfung von Anlagen gemäß Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV-Regelwerk)

DGUV Regel 112-198 PSA gegen Absturz
ASR Al. 7 Fenster, Türen und Tore, Roll- und Schiebetore
DGUV Regel 108-006 Laderampen, Überladebrücken
DGUV Regel 108-007 Regale, Regalanlagen
DGUV Regel 100-500 Lastaufnahmemittel im Hebezeugbereich
Kapitel 2.8 Hebebühnen, Hubtische
Kapitel 2.10 Krane, Krananlagen
DGUV Vorschrift 52 Winden, Hub- und Zuggeräte
DGUV Vorschrift 54 Flurförderzeuge
DGUV Vorschrift 68 Leitem und Tritte
EN 131-2  

 

  1. Die Hans – Hebetechnik + Metallbau GmbH übernimmt die Prüfung der aufzuführenden Geräte gemäß ihren allgemeinen Service – Dienstbedingungen.
  2. Die Prüfung erstreckt sich auf:
    – Bauteile und mechanische Einrichtungen
    – die elektrische Ausrüstung
    – die Tragmittel
    – die Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen
    – den Allgemeinzustand der Anlage
  3. Für die Prüfung berechnet die Werkstatt Ihre Servicedienstverrechnungssätze entsprechend der gültigen Preisliste.
  4. Der Auftraggeber wird auf folgende Bedingungen besonders hingewiesen:
    – der Auftraggeber legt für alle zu prüfenden Geräte die Prüfbücher bereit
    – zum Auftragsumfang gehört nicht die Lieferung von ausgefüllten Prüfbüchern, aber der Vermerk der ausgeführten Prüfung (Plakette/Protokoll) – der Auftraggeber stellt eine Hilfskraft zur Führung im Betrieb, sorgt für freien Zugang zu den zu prüfenden Geräten und stellt die für die ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung der Prüfung erforderliche Prüfgewichte, Gerüste bzw. Montagebühnen zur Verfügung
    – der Auftraggeber oder dessen Beauftragter bestätigt durch Unterschreiben des Serviceauftragbogens die durchgeführte Revision und nimmt ggf. eingetragene Mängel zur Kenntnis. Ihm obliegt es für die Beseitigung dieser Mängel zu sorgen. Nach Auswertung der Prüfprotokolle erstellt die Firma Hans- Hebetechnik ein Angebot zur Mängelbeseitigung.Auf Wunsch ermitteln wir die theoretische Restlebensdauer der Hubwerke, auch für Geräte, die diese noch nicht erreicht ist. Befindet sich das Hubwerk in einem Zustand, der die Ermittlung der Restlebensdauer erforderlich macht, wird dies zeitgleich mit der Mängelbeseitigung angeboten.Wünscht der Auftraggeber grundsätzlich, dass die Restlebensdauer ermittelt wird, bitten wir dies ausdrücklich anzufordern. Weiterhin bitten wir zur Prüfung der Bremsen, Kupplungen und Überlastsicherungen, die entsprechenden Prüflasten an den Hebezeugen bereitzustellen. Erfolgt dies nicht oder nicht in ausreichender Größe, werden die oben genannten Bauteile entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten geprüft.
  5. Besondere Vereinbarungen