Sachverständigenabnahmen
Sachverständigenabnahmen von Hebezeugen und Kranen gemäß:
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Vorschrift 54
erfolgen durch eigene ermächtigte Sachverständige bei Ihnen vor Ort.
![Sachkundigenprüfung](https://www.hans-hebetechnik.de/hht/uploads/bg-service.jpg)
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Sachverständigenabnahmen von Hebezeugen und Kranen gemäß:
erfolgen durch eigene ermächtigte Sachverständige bei Ihnen vor Ort.